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Der WinCredit Release 2.22

Markus Vogel Markus Vogel, 17.05.2022

Wie jedes Jahr haben wir auch diesen Frühling unseren Kunden den neuen Release von WinCredit 2 vorgestellt. Im Zentrum stehen die Anpassungen an das neue Datenschutzgesetz, das im September 2023 in Kraft tritt.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt offiziell am 1. September 2023 in Kraft. Es hat insbesondere folgende Implikationen:

  • Es besteht eine erweiterte Informationspflicht.
  • Die Data Breach Notification wird Pflicht.
  • Die Grundsätze des Datenschutzes werden um Privacy by Design und Privacy by Default erweitert.
  • Es besteht die Pflicht zur Führung eines Datenbearbeitungsverzeichnisses.
  • Es besteht die Pflicht zur Datenschutzfolgenabschätzung bei einem hohen Risiko zur Verletzung der Persönlichkeit einer betroffenen Person.
  • Die Sanktionen werden verschärft.
  • Die Befugnisse des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten werden ausgebaut
  • Speziell relevant für das Kreditmanagement: Es gelten strengere Voraussetzungen für berechtigtes Interesse bei Bonitätsprüfungen (Art. 31 Abs.2 lit. c nDSG).


Die neuen Vorgaben haben in WinCredit vor allem Änderungen im Bereich des Löschens oder Anonymisierens von Daten zur Folge. Daten von Kunden und Mitarbeitenden, für die der Verwendungszweck nicht mehr gegeben ist, müssen gelöscht oder anonymisiert werden. Das gilt für die Daten in den Systemen, Daten in Backups müssen nicht gelöscht oder anonymisiert werden, ausser sie werden zu Testzwecken verwendet.

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Nach Rücksprache mit unseren Kunden fokussieren wir uns auf die Löschung, da kein Bedarf an anonymisierten Daten besteht. Die neue Löschfunktion wurde auf der Grundlage von «Privacy by Design» sowie dem Grundsatz zur Datenminimierung konzipiert. Sobald eine Person keine Vertragsbeziehung mit dem Kreditinstitut mehr aufweist oder der Aufbewahrungszweck für die Daten erloschen ist, werden die Daten gelöscht – und zwar als ganze Records, nicht als Daten in einzelnen Feldern. Einzelne Dokumente, für die eine Aufbewahrungspflicht gilt, werden bis zum Ablauf der Frist stehen gelassen. 

Die Zeit bis im September 2023 werden wir nutzen, um unsere Kunden bestmöglich auf die Umstellung vorzubereiten und sie in den notwendigen Anpassungen zu unterstützen.

Erweiterte Funktionalitäten, Prozessoptimierungen und Automatisierungen

Unabhängig vom Datenschutzgesetz wurden diverse weitere Funktionalitäten erweitert und optimiert: Die Schnellsuche, der Handänderungsprozess, die automatische Adressvalidierung bei der Immobilienbewertung, das Dokumentenhandling im Elektronischen Kreditdossier – neu können Dokumente im EKD signiert, via E-Mail verschickt oder an eine externe Datenbank ausgelagert werden –, die Mehrfachauswahl im Kundenoutput, der Abgrenzungslauf sowie die Sicherheitenverwaltung SIS im Bereich Indossament.

Entwicklung von WinCredit 3 schreitet voran

In der Entwicklung der neuen WinCredit-Generation lag der Fokus der letzten Monate auf dem Verlängerungsprozess sowie dem elektronischen Kreditdossier.

Der Verlängerungsprozess erfolgt automatisiert. Die anstehenden Verlängerungen werden identifiziert, Offerten werden erstellt, die Produkte fixiert sowie anschliessend die Daten in WinCredit 2 aktualisiert. Die erstellten Dokumente werden im elektronischen Kreditdossier abgelegt.

Als neues Modul wurde das digitale Dossier aufgebaut. Dabei können die Dokumente in WinCredit oder in einem externen Archivsystem gespeichert werden. Die Metadaten zu den Dokumenten können frei konfiguriert werden.

Der zukünftige Fokus liegt auf der Gesamtportierung der Software, konkret stehen in den kommenden Monaten der One Pager, die Anbindung der Schätzungsmethoden, das Neu- und Verlängerungsgeschäft mit automatischem Entscheid sowie die gesamte Prozessoptik im Fokus.

Markus Vogel
Markus Vogel
CEO